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Die zwingende Wirkung des Tarifvertrages bedeutet, dass die Normen unabdingbar sind. Dadurch verdrängt der Tarifvertrag andere ungünstigere Vereinbarungen, die im Rahmen von Einzelarbeitsverträgen abgeschlossen wurden. Diese werden dann einfach ersetzt durch die günstigeren Normen des Tarifvertrages. Des Weiteren wirken diese Normen unmittelbar, das heißt, dass es keines weiteren Umsetzungsaktes mehr bedarf. Von diesen Normen darf grundsätzlich nicht abgewichen werden. Allerdings gilt diese Regel nur einseitig. Für den Fall, dass die Abweichung zugunsten des Arbeitnehmers ausfällt, ist sie ausnahmsweise zulässig. Damit sind Tarifverträge nur einseitig zwingend. Sollte trotz dieses Verbotes eine Abweichung, die für den Arbeitnehmer ungünstig ist erfolgen, so ist diese nichtig.
Früher, als die Natur und Umwelt weit weniger belastet waren, konnte man Gesicht und Körper einfach mit Kernseife waschen und Fetten und Ölen pflegen. Heute hat sich die Hautpflege aufgrund massiver Umweltbelastung drastisch verändert: Kosmetik allein hilft nicht. Zuerst muss die Haut von allen Schadstoffen befreit werden, die sich im Laufe des Tages absetzen – ansonsten können die pflegenden Nährstoffe gar nicht aufgenommen werden, wodurch der Aufbau eines stabilen Schutzmantels und einer gesunden Hautflora nicht erreicht werden kann. Wir beraten Sie gerne in unserem Kosmetikstudio in Bad Homburg.
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